Kroatien Vorschriften für Bootsführerscheine: Führerscheinvorschriften  für Charteryachten in Kroatien, Vorschriften für kommerziellen, entgeltlichen Personentransport, Kojencharter auf Charteryachten

                           
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Yachtcharter
Kroatien


 

letzte Novelle

 

Führerscheinvorschriften für Charteryachten

Seit 2006 werden in Kroatien nur noch amtliche Bootsführerscheine akzeptiert (keine Verbands- oder Vereinsscheine)

Beachten Sie bitte auch, dass ebenfalls seit 2006 für alle motorisierten Boote Führerscheinpflicht besteht
und somit auch Ihre Crewmitglieder einen Bootsführerschein benötigen,
wenn sie z.B. mit dem motorisierten Beiboot an Land fahren möchten
(abhängig von der Motorisierung des Beibootes Boat Skipper A oder B)


Laut einem Rundschreiben des
 "Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur"
vom 13.Januar 2009, Information für Öffentlichkeit
ANERKENNUNG VON FREMDEN BOOTSSCHEINEN !

Das Schreiben können Sie im Originaltext bei unserem Partner für Seefahrtsausbildung, der MAG Seefahrtschule sehen.

Mit dieser Verordnung wird erstmalig geregelt, dass ausländische Staatsbürger mit staatlichen Bootsführerscheinen,
welche in Ihrem Heimatland anerkannt werden auch Charterboote und Yachten unter kroatischer Flagge führen dürfen.
Eine Liste welche Bootsführerscheine welcher Länder anerkannt werden wird vom Ministerium demnächst veröffentlicht.

Anmerkung:

 Die Vorschrift, dass zum Führen von Charteryachten weiterhin der
 Skipper zumindest über eine UKW Seesprechfunkberechtigung verfügen muss
bleibt unverändert aufrecht.

Noch keine UKW Seesprechfunkberechtigung ?
Diese kann zu kroatischen und ausländischen (Österreichischen, Deutschen, ...) Bootsführerscheinen erworben werden
siehe Angebote der
MAG Seefahrtschule


 Ebenso, dass der ausländische Bootsführerschein zur Navigation auf See berechtigen muss,
 also keine Binnenseepatente, Donaupatente, etc. !!

Die Bestimmung gilt ausschließlich zum privaten Führen von Charteryachten für Sport & Vergnügungszwecke
das kommerzielle oder auch nur entgeltliche Führen von Charteryachten setzt voraus
dass der Skipper ein entsprechendes Befähigungszeugnis besitzt, z.B. Boat Skipper B


Noch keinen Bootsführerschein ?

Erwerben Sie den Boat Skipper A oder B inklusive Seesprechfunk, für Österreicher international anerkannt mit

Fernstudium

Heimstudium mit 100 Videoclips aus unseren Kursen und mit organisierter Prüfung

oder

an 2 Wochenenden

1. Wochenende

ausführlicher Kurs mit praktischen Navigationsübungen,

und an einem der darauf folgenden Wochenende

2. Wochenende

organisierte, begleitete und betreute Prüfung in Rijeka

Boat Skipper B
Boat Skipper A

siehe Angebote der MAG Seefahrtschule



unsere Vorbereitungskurse auf die amtliche Prüfung

einführende Worte vom Kursleiter Michael Alexander Grandits



Mit österreichischen Bootsführerscheinen "Yachtmaster" ist jedwede kommerzielle oder entgeltliche Tätigkeit,
also Führen einer Yacht gegen Entgelt nach österreichischem und kroatischem Gesetz NICHT gestattet.

Ein Führen einer Yacht gegen Bezahlung (auch Verpflegung gilt rechtlich als Bezahlung)
setzt somit mindestens einen kommerziell gültigen kroatischen Bootsführerschein B voraus.
 
 Das Führen von Charterbooten und Charteryachten, welche entsprechend kroatischen Kabotage Gesetz,
unter kroatischer Flagge segeln müssen,
 mit kroatischen Befähigungszeugnissen ist natürlich weiterhin die Standardregel,
 allerdings wird durch obgenannte Ausnahmeregelung eine unsichere Gesetzeslage für Inhaber ausländischer Bootsführerscheine entschärft
 sobald das Ministerium die Liste der anerkannten Dokumente veröffentlicht hat.



 



 

 

 



 


bisherige Informationen
in der Reihenfolge der Veröffentlichung






Info per 30.09.2008 für Chartersaison 2009

Laut den Charteragenturen ASTA Yachting und kleineren Agenturen wie REZ, PAV, usw.
können die Charterskipper weiterhin mit ihren österreichischen oder deutschen Bootsführerschein für See (keine Binnengewässer)
soferne auch ein Funksprechzeugnis vorhanden ist,
die offiziellen Motor- und Segelcharteryachten = Charteryachten & Charterboote,
 chartern und als Skipper führen.

 




Laut einer Information des Hafenamtes Rijeka sind laut dem Seefahrtsministerium von Kroatien
folgende Neuerungen für 2009 geplant.
Sobald wir über die tatsächliche Einführung bzw. Exekutierung der Bestimmung neues erfahren
wird dies auf dieser Seite veröffentlicht.



zum Führen einer Charteryacht oder Charterbootes
unerheblich ob es sich um Motoryachten, Segelyachten, Motorboote oder Segelboote handelt
 ist der Boat Skipper B
Bootsführerschein ohne PS/KW Beschränkung gültig zum Führen von Booten, Yachten bis 30 BRT inkl. UKW Seesprechfunkberechtigung
verbindlich vorgeschrieben.
Laut dieser Verordnung werden österreichische Führerscheine für Charteryachten nicht anerkannt
ebenso deutsche Sportbootscheine werden zum Führen von Charteryachten nicht anerkannt

Alle Charterboote müssen in Kroatien unter kroatischer Flagge registriert sein
(> Kabotage Gesetz)
und sind kommerziell genutzte Wasserfahrzeuge
somit ist zum Führen dieser ein entsprechender, den nationalen Vorschriften des Flaggenstaates entsprechendes Befähigungszeugnis vorgeschrieben
eben der
Boat Skipper B

Weiters läuft das Gerücht, dass z.B. Inhaber österr. FB2 (oder höher) auf einen kroatischen Boat Skipper B umschreiben lassen können (ohne Prüfung)
Laut Hafenamt -
Außenstelle des Seefahrtsministeriums der Republik Kroatien ist dies NICHT korrekt
da österreichische Führerscheine laut österreichischem Seefahrtsministerium KEINESFALLS zum Führen kommerziell genutzter Boote berechtigen
und rechtlich nicht der Charterzweck sondern die Zulassung des Wasserfahrzeuges ausschlaggebend ist,
ist diese Aussage des kroatischen Ministeriums konform mit der Information des österreichischen Seefahrtministeriums.

Diese Verordnung wurde in den letzten Jahren laut Auskunft unserer Partner - Charterfirmen NICHT kontrolliert und NICHT exekutiert.
Laut Seefahrtsministerium ist aber geplant, nach 2 jähriger Ankündigung, diese Verordnung ab 2009 zu kontrollieren.
Weitere Informationen nach Bekanntwerden.


Informationen laut Hafenamt Rijeka, Außenstelle des Seefahrtsministeriums der Republik Kroatien
per August 2008


Was bedeutet gewerbliches Führen von Booten und wann liegt bereits kommerzielles Führen einer Yacht vor ?

Aufgrund verstärkter Anfragen betreffend einen Artikel in einer Yacht Zeitschrift und diversen Diskussionen in Internet Foren
veröffentlichen wir die Stellungnahme laut unserer Seefahrtschule wie folgt:

Die Stellungnahme basiert auf Informationen des österreichischen Ministeriums für Seefahrt und des kroatischen Ministeriums für Seefahrt:


Ein gewerbliches Führen eines Bootes / einer Yacht ist bereit dann gegeben
wenn der Skipper einen Entgelt (auch materiell) für seine Tätigkeit erhält (z.B. Verpflegung)


Ähnlich wie bei der Straßenverkehrsordnung,
auch da liegt z.B. ein entgeltlicher Personentransport (versicherungsmäßig) bereits dann vor
wenn ein Autostopper den Lenker auf einen Kaffee einlädt.

Genauso wie in der Luftfahrt gibt es Unterschiede zwischen Lizenzen für das private oder kommerzielle Führen von Fahrzeugen
z.B.: PPL = private pilot licence   und   CPL = commercial pilot licence
natürlich schließt eine commercial licence immer die Berechtigung der private licence ein, nicht aber umgekehrt


Natürlich liegt entgeltlicher Personentransport auch vor, wenn der Charterer zahlende Crewmitglieder sammelt und dann die Yacht als Skipper führt
oder ein Skipper gegen freie Kost "Hand gegen Koje" die Yacht führt.

*****



Skipper mit österreichischem Bootsführerschein
Dies bedeutet, dass mit einem Österreichischen Bootsführerschein (z.B. MSVÖ) laut österreichischem Recht es nicht gestattet ist
z.B. als Skipper eine Charteryacht zu führen, wenn die Passagiere den Skipper dafür bezahlen (auch z.B. nur die Verpflegung)
Österreichische Führerscheine (z.B. MSVÖ) berechtigen laut österreichischem Gesetz NICHT zum entgeltlichen Führen von Yachten !

Der Österreichische Befähigungsausweis Yacht Master Licence berechtigt zum Führen von Yachten zu Sport- und Vergnügungszwecken,
NICHT aber zum entgeltlichen bzw. gewerblichen Führen (z.B. Kojencharter etc.)
Mit diesem Schein ist es aber natürlich erlaubt Charteryachten und Eigneryachten mit der Familie an Bord zu Führen.
Natürlich muss der Skipper auch in diesem Fall über eine gültige Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkanlagen verfügen.
Da Kroatien die Gesetze des Landes anerkennt aus denen der Schiffsführer stammt gelten obgenannte Bestimmungen natürlich auch in Kroatien !

Für das Führen einer Yacht bzw. Charteryacht als Skipper mit zahlenden Gästen an Bord ist der Boat Skipper B gültig

da es sich auch um entgeltlichen Personentransport (Kabotage) handelt.
Boat Skipper B beinhaltet auch die Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkanlagen auf UKW

****
Für österreichische Staatsbürger gilt zusätzlich dass sie Yachten unter österreichischer Flagge
ohne Einschränkung des Fahrgebietes führen dürfen, da alle Länder die internationale Vereinbarung anerkennen,
dass auf Yachten das Gesetz des Landes gilt, unter der die Yacht segelt, das bedeutet "angemeldet ist"
Da das österreichische Seerecht besagt, dass zum Führen von Yachten KEIN österreichischer Befähigungsausweis erforderlich ist
aber die Gesetze der Uferstaaten nicht unterschritten werden dürfen, können Yachten unter österreichischer Flagge
auch in anderen Ländern als Kroatien mit einem kroatischen Bootsführerschein geführt werden.
Weitere Informationen und diesbezügliche Gesetzestexte zu diesem Thema finden Sie auf der Web Seite der
 MAG Seefahrtschule
bei "Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen".

(Ausnahmen von dieser Regel sind laut Auskunft der Seefahrtschule zur Zeit keine bekannt, falls Sie bei Ländern Zweifel haben fragen Sie Ihre Yacht - Versicherung)




Skipper mit deutschem Bootsführerschein
Bitte erkundigen Sie sich beim deutschen Seefahrtsministerium ob Ihr Befähigungszeugnis in Deutschland
auch zum kommerziellen Führen von Yachten berechtigt.
Es muss ein Befähigungszeugnis sein, das zum gewerblichen Personentransport auf See berechtigt
natürlich nicht gültig Binnenseepatente, auch wenn diese zum gewerblichen Personentransport berechtigen
Natürlich muss der Skipper auch in diesem Fall über eine gültige Berechtigung zum Bedienen von Seesprechfunkanlagen verfügen.

Falls nicht,
für das Führen einer Yacht bzw. Charteryacht als Skipper mit zahlenden Gästen an Bord ist im kroatischen Hoheitsgewässer
der Boat Skipper B gültig.

********************

Sind Sie mit einem für den Zweck der Reise nicht gültigen "Kapitänspatent" unterwegs,
ist Ihre Versicherung im Falle des Falles frei von Leistung
und Sie haben von den Behörden Schwierigkeiten zu erwarten.


Beim Chartern der Yacht wird obgenannte Vorschrift nicht kontrolliert,

Die Charterfirma bzw. das Hafenamt beim Ausstellen der Crewliste überprüft beim Check in  dass der Schiffsführer
ein zur Navigation auf See (am Meer) gültiges Befähigungszeugnis mit Seesprechfunkberechtigung besitzt.

Auch bei Routinekontrollen der Wasserschutzpolizei und Küstenwache muss ein Verstoß gegen obgenannte Vorschrift nicht erkannt werden:
oft geäußertes Argument: von meinen Passagieren muss ja niemand zugeben, dass er bezahlt hat
ABER
bedenken Sie, dass bereits im Falle eines Unfalles an Bord
(es genügt wenn ein Passagier ausrutscht und sich eine Fraktur zuzieht)
Sie ohne gültigen Führerschein das Fahrzeug führen
und Versicherungen sich dadurch einer Zahlungspflicht entziehen können und
was insbesondere bei Regressforderungen von Passagieren Probleme nach sich ziehen kann
geschweige denn bei Unfällen, welche durch die Wasserschutzpolizei oder Küstenwache aufgenommen werden !


Das österreichische Gesetz besagt außerdem, dass
"zur Ausübung spezieller Tätigkeiten auch spezielle Ausbildungen erforderlich sind"
UND das Führen von Booten natürlich eine spezielle Tätigkeit darstellt !
Daher empfehlen wir den Besuch eines ausführlichen Kurses (keine Schnellsiederkurse oder Selbststudium) zum Erwerb des
Boat Skipper B Befähigungszeugnisses
welche von unserem Partner, der

MAG Seefahrtschule (ehem.  Mittelmeer Adria Gesellschaft
- MAG Delfin d.o.o. )
in Österreich und in Kroatien im Raum Rijeka angeboten werden !

Bei unseren XL und COM Kursen ist genügend Zeit auch auf den Themenbereich "Seerecht und kommerzielle Tätigkeiten an Bord"
einzugehen, da unsere Seefahrtschule schon seit Beginn auf die Ausbildung für kommerzielle Zwecke spezialisiert ist.


Für Einsteiger welche eine kommerzielle Tätigkeit anstreben,
empfehlen wir weiters die Teilnahme an einem 1 wöchigen Praxisseminar an Bord einer Yacht (Skippertraining)
über welches der Teilnehmer auf Wunsch auch eine Bestätigung erhält.


Unsere Lehrbeauftragten (Theorie und Praxis) verfügen alle über eine Jahrzehnte lange Praxis auch in der kommerziellen Fahrt




Termine & Preise - Kurse in deutsch
zum Erwerb der für kommerziellen Personentransport gültigen Skipper Lizenz
Boat Skipper B

Seefahrtschule @ MAG
klick hier



 


Erforderliche Befähigungsnachweise (Papiere und Scheine) zum Bareboat Charter in Kroatien

Zum Chartern der Bareboat - Angebote = Boote & Yachten OHNE feste Besatzung,
also zum "selber fahren" ist ein

zum Befahren von Seegewässern gültiger Bootsführerschein
&
 
 gültiges Seesprechfunkzeugnis

gesetzlich erforderlich


eine gültige Berechtigung zum Befahren von Seegewässern
also eine Berechtigung zur Navigation auf See (am Meer)
z.B. Bootsführerschein "Boat Leader's Licence" & "Boat Skipper B" oder "Boat Skipper A" Küstenpatent vorgeschrieben
oder gleichwertige anerkannt

 -   nicht gültig sind z.B. Donaupatente, Binnenseepatente, ehem. "Yugo-Patente, etc.  -


Da in Kroatien alle gewerblich genutzten Boote & Schiffe (Charterboote, Fischereiboote, ...)
 laut Gesetz mit mindestens einer UKW Seesprechfunkstelle ausgestattet sein müssen und
Charterboote gewerblich genutzte Boote sind,  gilt zum Chartern wie folgt:
Generell muss der Skipper auch über ein
 gültiges Sprechfunkzeugnis für den Seefunk
 
verfügen
z.B.:
 UKW Seesprechfunkzeugnis inkludiert in der "Boat Leader's Licence oder Boat Skipper (seit 2005)" 
General Radiotelephone Operators Certificate
GMDSS (ROC oder GOC)

- nicht gültig sind Funkerzeugnisse die nicht ausdrücklich zur Teilnahme am Seefunk berechtigen -

Die Ausrüstungspflicht gilt nicht für private Boote, diese unterliegen nicht der Funkausrüstungspflicht,
sollte ein privates Boot oder eine private Yacht aber mit einem Seesprechfunkgerät ausgerüstet sein ist die Zulassungsurkunde und ein Seesprechfunkzeugnis ebenso vorgeschrieben

Ausnahme:

Boote die für einen Fahrbereich bis 6 Meilen vor der Küste zugelassen sind
sind von der Funkausrüstungspflicht befreit und daher
Miete auch OHNE Funk gestattet   !!!
eine gültige Berechtigung zum Befahren von Seegewässern
also eine Berechtigung zur Navigation auf See (am Meer) - siehe diese Seite oben - ist aber jedenfalls erforderlich

 


 

Nachfolgend chronologisch geordnet WICHTIGE Informationen über Änderungen und Neuerungen
betreffend Führerscheinpflicht

 

2007

Die Regeln von 2006 bleiben unverändert aber
Kroatien hat nunmehr die Kontrolle der Gültigkeit von Bootsführerscheinen und Befähigungszeugnissen zum Führen von Yachten neuerlich verschärft. 

  
Achtung: Haben Sie ein Seesprechunkzeugnis?
Ebenso wird die Einhaltung der Vorschriften
(z.B. Abstand bei der Navigation in Küstennähe in Gleitfahrt, Mindestabstände bei Tauchern)
nach Unfällen 2007 etc. verschärft

Zur Zeit stützen sich die Ausbildungsvorschriften zum Erwerb der Grundscheine Boat Skipper A + B
Noch auf die bisher üblichen Vorschriften und auf das Gesetz, dass jeder zur Ausübung spezieller Tätigkeiten eine spezielle Ausbildung benötigt (dieses Gesetz existiert in Kroatien ebenso wie in Deutschland und Österreich)
Somit ist jeder für sich verantwortlich auch das Praktische Können zu erwerben um ein Boot oder eine Yacht der gewünschten Grösse oder Antriebsart zu steuern. Da das Spektrum der erlaubten Fahrzeuge, speziell bei Boat Skipper B sehr groß ist, obliegt es der Verantwortung jedes Schiffführers di Praxis zu erwerben.

Besuchen Sie unsere Angebote
"Skipperpraxis" bevor Sie sich und Ihnen anvertraute Personen

 

2006
sind wieder verschärfte Kontrollen gegen "Schwarz - Vercharterer" geplant

Laut Gesetz - ab 2006: Charteryachten nur unter kroatischer Flagge !

Ende 2004 wurde in Kroatien ein neues Gesetz erlassen:
Yachten dürfen seither nur unter kroatischer Flagge verchartert werden.
Für die Saison 2005 gab es eine Übergangsregelung, ab 2006 ist es jedoch so weit:
Es dürfen ausnahmslos nur mehr Yachten unter kroatischer Flagge verchartert werden.
Sie als Charterkunde sollten sich daher vergewissern, ob Ihr Vercharterer die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt. Selbstverständlich führen alle von uns angebotenen Yachten die kroatische Flagge !

Achten Sie insbesondere beim Chartern einer Yacht von einem Privateigner, ob alle Berechtigungen vorhanden sind.
Nicht nur einmal wurde bereits 2005 eine "schwarz" vercharterte Yacht von der Hafenpolizei festgesetzt!

Für das Führen von Charterboten in Kroatien besteht ein Gesetzesentwurf der vorsieht,
dass zum Führen von Charterbooten (gewerblich genutzte Boote unter kroatischer Flagge)

ein kroatischer Bootsführerschein gesetzlich vorgeschrieben
 ist
(Boat Leader's Licence inkl. Seefunk oder Boat Skipper "B")

aktualisiert per 15.06.2005 / Gesetzesstand per 06.2005 laut L.K. Rijeka / Min. f. Seewesen d. Rep. Kroatien

Dieses Gesetz gilt laut Informationen des kroatischen Seefahrtsministeriums schon bisher wurde aber bis jetzt nicht exekutiert; Diese Bestimmung ist insofern konform mit den Bestimmungen des österreichischen Seefahrtsministeriums da österreichische Lizenzen nur zum Führen von privat genutzten Yachten berechtigen, nicht aber zum Führen gewerblicher Boote & Yachten. Ebenso ist laut österreichischem Bundesgesetzblatt betreffend Zulassung von Yachten eine gewerbsmäßige Nutzung einer Yacht unter österreichischer Flagge, sofern Sie als Yacht und nicht als Sonderfahrzeug zugelassen ist, nicht gestattet.
Die Frage ist nun, ob ein Charterboot, sofern nur für Urlaubszwecke im privaten Bereich gechartert, für den Charterer ein "gewerbsmäßig" oder "zu privaten Zwecken" genutztes Boot ist
Da aber von verschiedensten Firmen Proteste gegen dieses Gesetz laut wurden, in denen man sich auf die von Kroatien ratifizierte
UN-Resolution 40 beruft, sieht es nach heutigem Stand wie folgt aus:

ACHTUNG ab 2006

zum privaten Führen von Charteryachten zu Urlaubszwecken bleiben die Vorschriften unverändert wie bisher
(siehe oben)

zum professionellen & entgeltlichen Führen von Charteryachten ist
ein Befähigungszeugnis zum gewerbsmäßigen Führen von Wasserfahrzeugen vorgeschrieben,
also in diesem Falle der Boat Skipper B, C oder höherwertige.

Informationen ohne Gewähr und vorbehaltlich staatlicher Änderungen
basierend auf Informationen des Hafenamtes Rijeka, des Ministeriums für Seefahrt für Kroatien und der Seefahrtschulen in Kroatien

 

 

ab 2005

NEUE Bestimmungen für Charterboote in Kroatien & verschärfte Kontrollen
Alle von uns angebotenen Yachten entsprechen den neuen Vorschriften des Kroatischen Staates
in Bezug auf die gewerbsmäßige Vercharterung von Booten & Yachten
und
bieten Ihnen somit die Sicherheit von registrierten Unternehmen.
Bei nicht registrierten Booten besteht die Gefahr der Beschlagnahme des Bootes während der Charterfahrt und für den Kunden somit die Gefahr des Verlustes der Chartergebühr unabhängig von Strafandrohungen !

 


 

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