GMDSS Global Maritime Distress and Safety System - Seesprechfunk GOC & ROC

FAQ - die am häufigsten gestellte Frage & Antworten:

in Kürze  was Sie über das neue Funksystem wissen sollten (Details siehe nachstehend)


Im Oktober 1998 wurden in der Welt und damit natürlich auch in Kroatien als Mitglied der IMO das allgemeine Sprechfunkzeugnisse für den Seefunkdienst abgeschafft. Der Grund liegt darin, dass die IMO (International Maritime Organisation) seit dem 1. Februar 1999 in den Seefunkverkehr ein neues System mit der Bezeichnung GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) eingeführt hat.

Innerhalb des GMDSS - Bereiches besteht die Möglichkeit, verschiedene Betriebszeugnisse für verschiedene Nutzerprofile zu erwerben.

Was für Unterschiede gibt es zwischen
den GMDSS Betriebszeugnissen ROC & GOC und den in Österreich und Deutschland angebotenen GMDSS - DSC & SRC Zeugnissen ?

IMO Betriebszeugnisse ROC & GOC (z.B.: Kurs & Ausstellung in Kroatien entsprechend STCW)

Die Betriebszeugnisse GOC & ROC sind "Berufspatente" für nautische Offiziere nach STCW, diese sind 5 Jahre gültig, Verlängerung danach möglich
1.) Seedienstbuch & min. 12 Monate Navigation in diesen 5 Jahren
2.) kurze Prüfung (ohne Kurs) nach 5 Jahren dass die Praxis noch sitzt
oder
3.) Umschreibung auf ein unbegrenzt gültiges GMDSS Zeugnis für Yachten & Sportboote


Was ist der Unterschied zu den Zeugnisse die in Österreich und Deutschland  angeboten werden

Diese sind eingeschränkt auf Yachten & Sportboote, unbeschränkt gültigen, nicht STCW konform und die Anerkennung ist wie bei
Führerscheinen für Boote & Yachten nicht international geregelt.
Das SRC (Short Range Certificate) UKW - Betriebszeugnis II, berechtigt zur Teilnahme am weltweiten Seenotfunksystem GMDSS auf Frequenzen über 30 Mhz, also UKW - Seesprechfunk, eingeschränkt auf nicht ausrüstungs- pflichtige Schiffe nach SOLAS, das sind alle Schiffe unter 300 BRZ.




 

Allgemeines:

Im Oktober 1998 wurden sowohl in Kroatien als auch in der Welt allgemine Sprechfunkzeugnisse für den Seefunkdienst abgeschafft.
Der Grund liegt darin daß die IMO (International Maritime Organisation) seit dem 01. Februar 1999 in den Seefunkverkehr ein neues System mit der Bezeichnung GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) eingeführt hat.

Innerhalb des GMDSS-Bereiches besteht die Möglichkeit. zwei verschiedene Betriebszeugnisse für zwei verschiedene Nutzerprofile zu erwerben.

- Das eine ist das Allgemeine Betriebszeugnis (engl. GOC = General Operator's Certificate), das in erster Linie von allen Wachoffizieren größerer Berufsschiffe außerhalb der A1 Gebiete gefordert wird.

- Das andere, das Eingeschränkte Betriebszeugnis (engl. ROC = Restricted Operator's Certificate), eignet sich für den Küstenbereich innerhalb des A1 Gebietes nach SOLAS, ist auf UKW Geräte beschränkt und findet Anwendung bei der Handhabung mit den Funkgeräten kleinerer Schiffe, Boote und Jachten im küstennahen Gebiet.

Die beiden erwähnten Betriebszeugnisse sind von allen Mitgliedstaaten der SOLAS Konvention, London 1974, Novelle aus dem Jahre 1988, anerkannt worden. wahrend die Anforderungen und das Prüfungsprogramm durch die Resolution A. 703 (17) STCW der Konvention 1978/1995 sowie durch die Dienstvorschrift über die Berufe und Zeugnisse über die Befähigung von Seeleuten auf Schiffen der Handelsmanne der Republik Kroatien (Narodne novine RH broj 103/98, deutsch: Amtsblatt der Rep. Kroatien) geregelt sind.

Die Neuheit, die die STCW-Konvention für die Prüfungen zur Erlangung der GMDSSBetriebszeugnisse eingeführt hat, ist ein Pflichtkurs, der in diesem Fall uber die von dem Ministerium für Seewesen, Verkehr und Verbindungen in Zagreb autorisierten Ausbildungszentren abgehalten werden muß. Anschließend wird die Prüfung zum Erwerb des Betriebszeugnisses vor der Kommission des Hafenamtes Rijeka abgelegt.



Kurzinformation zu GMDSS

GMDSS
ist kein Gerät, sondern ein System aus Geräten für Schiffe und Einrichtungen an Land. 
GMDSS arbeitet weltweit, auf internationaler Ebene zuständig dafür ist die IMO.

Alle Berufsschiffe ab 300 BRZ müssen diesem System konform ausgerüstet sein. 
Bis 01.02. 2005 gilt noch eine Übergangsfrist, in welcher der Not- und Anrufkanal VHF CH16 überwacht werden soll.
Dann sollten aber auch Yachten mit GMDSS Geräten ausgestattet sein, sonst bleiben deren Hilferufe im Notfall eventuell ungehört.

Einige Einrichtungen wie EPIRBs oder NAVTEX sollten oder müssen teilweise auch heute schon auf Yachten vorhanden sein. Das neue System bringt einiges an zusätzlicher Sicherheit wie z.B. Seenotalarmierung auf Knopfdruck und bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Kommunikation. Allerdings muss man diese auch kennen lernen und beherrschen da der Betrieb bewilligungspflichtig ist.

ROC & GOC (genaue Beschreibungen der Befähigungszeugnisse siehe diese Seite unten)

Das ROC (Restricted Operator Certificate) berechtigt zur Teilnahme am UKW-Seefunk (mit GMDSS) und am Satellitenfunk, eingeschränkt auf nicht-ausrüstungspflichtige Schiffe nach SOLAS (d.h. Yachten und Schifffahrt unter 300 BRZ). 
Der Binnenschiffsfunk ist im Berechtigungsumfang enthalten.
Das Zeugnis ist international anerkannt.

Wenn Sie ausschließlich chartern,  nur im Mittelmeer unterwegs sind oder in de A1 Gebieten dann ist das ROC für Sie die richtige Wahl.


 

Zum Erwerb des
international gültigen GMDSS Funkerzeugnisses (für Seegebiete A1 - Küstennähe bis 30 sm)

ist der Besuch eines Lehrganges und die Ablegung einer Prüfung nach den Anforderungen der
IMO (International Maritime Organisation, London)
(STCW) International Convention on Standard of Training Certification and Watchkeeping for Seafarers vorgeschrieben.

Daher sind die Betriebszeugnisse
  INTERNATIONAL GÜLTIG  ! ! ! 

Betriebszeugnisse nach STCW sind 5 Jahre gültig
nach diesen 5 Jahren gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Verlängerung unter Nachweis von 12 Monaten Navigation innerhalb dieser 5 Jahre
(z.B. mit Seedienstbuch)
2. Nochmalige Ablegung der Prüfung (mit dem abgelaufenen Betriebszeugnis ist
KEIN weiterer Kursbesuch erforderlich - STCW Regelung
3. Wenn Sie nur in Kroatien (Adria) z.B. chartern:
VHF DSC Betriebszeugnis für Yachten, keine zeitliche Begrenzung,
zum Bedienen von VHF GMDSS Geräten; Preis voraussichtlich ca. 120,-- Euro




Ausführliche Beschreibung GMDSS

Was ist GMDSS?

Das Seenot- und Sicherheits-Funksystem GMDSS  [ GMDSS = Global Maritime Distress and Safety System]
>Weltweites Seenot- und Sicherheitssystem für die Schiffahrt<  ist bis zum 01.02.1999 weltweit eingeführt worden.

Es ersetzt das ehemalige Sicherheitssystem, das auf Morse (500 kHz), UKW (Kanal 16 - 156,8 MHz) und 
Kurzwellen - Sprechfunk (2182 kHz) basierte. 
GMDSS ist ein weitgehend automatisiertes System, das über Satelliten und digitalen Selektivruf funktioniert.

Es wurde von der IMO (International Maritime Organisation), der fast alle seefahrenden Nationen angehören, 1974 als SOLAS (Safety of Life at Sea) ins Leben gerufen und heißt seit 1988 GMDSS.

Die darin enthaltenen Vorschriften sind für alle Berufsfahrzeuge ab 300 BRZ (BRT) bindend.

Frachtschiffe ab BRZ 300 und alle Fahrgastschiffe auf internationaler Fahrt müssen seit diesem Termin nach den SOLAS - Vorschriften der IMO mit GMDSS ausgerüstet werden. 

Allen anderen Fahrzeugen, z.B. Sportbooten und Traditionsschiffen (Non-SOLAS-Ships) wird empfohlen, sich am GMDSS zu beteiligen, es ist aber nicht vorgeschrieben.

In Kroatien wird der UKW Kanal 16 weiterhin von den Küstenfunkstellen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr überwacht, da der größte Teil der Berufs-Fischereiflotte und fast alle Yachten derzeit noch nicht mit GMDSS ausgerüstet ist. 
Eine Änderung ist derzeit noch nicht absehbar, aber im Planungsstadium.
Die Grundlagen der Seenotalarmierung (Mayday, Pan Pan & Securite am Sprechfunk) sind aber auch weiterhin Basiswissen.


Im Gegensatz zum alten Sicherheits-Funksystem ist im GMDSS eine sichere Seenotalarmierung Schiff - Land aus allen Seegebieten über zwei unabhängige Funksysteme garantiert.

Ein besonders ausgebildeter Funkoffizier wird im GMDSS nicht mehr vorgeschrieben.
Auf "SOLAS"-Schiffen müssen alle Nautiker über GMDSS Funkerzeugnisse verfügen.
Ist im GMDSS eine manuelle Seenotalarmierung nicht mehr möglich, sendet die obligatorische Satelliten-Senotfunkbake den Notruf automatisch aus.
Neben der sicheren Alarmierung beinhaltet das GMDSS zwei Warnfunksysteme zur Verbreitung und Aufnahme von Schiffahrts-Sicherheitsinformationen.


Zeugnisse für den Dienst bei Seesprechfunkstellen:

          für den Sprechfunkdienst

Das Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (ABZ) berechtigt zum Bedienen aller Funkeinrichtungen im GMDSS.
Die Funkelektronikzeugnisse 1. und 2. Klasse berechtigen nicht nur zum Bedienen, sondern zusätzlich zur bordseitigen Instandhaltung der Funkeinrichtungen im GMDSS.

Gültigkeit siehe STCW White List


           
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