MAG Reisen - www.magreisen.at                                         
magreisen               

vermittelt die
Kurse der                
magSeefahrtschule     

 


AGB
Allgemeine & besondere Bedingungen
 für Seefahrtslehrgänge
 und Stornogebühren


Buchung von Fernstudium - Selbststudium - Heimstudium mit organisierter Prüfung
und bei
Buchung Basispaket Prüfungsanmeldung ohne Buchung unserer Seminare                 


Grundlage sind die Gebühren und Prüfungstaxen Stand Oktober 2017
Preisänderungen im Falle staatlicher Erhöhungen der Prüfungstaxen, Prüfungsgebühren oder Stempelmarken
im Ausmaß der Preiserhöhung zum Preis zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorbehalten.
Diese staatlichen Preiserhöhungen müssen auch nach Buchung vom Kandidaten beglichen werden,
da die Wahl des Prüfungstermins vom Kandidaten nach Buchung getroffen werden kann

Der Prüfungstermin muss im Ausmaß eines Kalenderjahres ab Buchungsdatum liegen
und spätestens 4 Wochen vor dem vom Kandidaten gewünschten Termin angefragt werden.

Prüfungen finden an Sonntagen im Laufe des Vormittages statt.


Besondere Stornobedingungen

Bei Stornos nach Zusendung der Rechnung werden vor Zusendung der Lernunterlagen mindestens
von Euro 45,-- pro Person verrechnet.
Für alle Rücküberweisungen einbezahlter Beträge, unabhängig vom Zweck der Rückzahlung,
werden Euro 25,-- verrechnet.
Sämtliche Bearbeitungsgebühren fallen pro Leistungszweck an,
das bedeutet diese addieren sich entsprechend dem Arbeitsaufwand.
 z.B. bei Storno nach Zusendung einer Rechnung und erforderlicher Rücküberweisung werden
EUR 45,-- Stornobearbeitungsgebühr + EUR 25,-- Bearbeitungsgebühr für Rückzahlungen verrechnet


Nach Zusendung der Lernunterlagen beträgt die Stornogebühr 100 %
des Paketpreises  des gebuchten Befähigungszeugnisses.

Eine Rückzahlung der eingezahlten Prüfungsgebühren ist aufgrund der
Bestimmungen des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und des Hafenamtes Rijeka nicht möglich
eine Terminverschiebung von Prüfungsterminen ist möglich.

Bei Änderungen von Prüfungsterminen werden zusätzliche Gebühren verrechnet
 Für eine Terminänderung fallen Pkt. 5 + 8 + 9 + Bearbeitungsgebühr, mindestens Euro 50,-- als neuerliche Kosten an.

Bei verspäteter Zusendung der Prüfungsanmeldungsunterlagen, Prüfungsanmeldungsformular und Pass/ID Karten Scan,
innerhalb von 10 Tagen inklusive dem 10. Tag vor dem Prüfungstermin muss
ein Expresszuschlag von mindestens Euro 15,-- als Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.
Bei Zusendung innerhalb von 5 Tagen vor Prüfungstermin kann das Hafenamt eine Einreichung ablehnen.

Sollte der Kandidat erforderliche Unterlagen wie Ausweisbilder am Prüfungstag
nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Größe zur Prüfung vorlegen können
müssen Bearbeitungsgebühren verrechnet werden, mindestens Euro 50,--

Sollte der Kandidat bei Funkzusatzprüfung den kroatischen oder ausländischen Bootsführerschein
 (Bootsführerschein seines Heimatlandes) zur Prüfung nicht vorlegen können
kann das Hafenamt die Abnahme der Prüfung ablehnen oder es für die Nachreichung Bearbeitungsgebühren verrechnet werden, mindestens Euro 50,--

weitere AGB siehe Prüfungsgebühren bei Buchung von Fernstudium -Selbststudium - Heimstudium oder Basispreis für Prüfungen

Der Abstand zwischen Kurs und Prüfung ist auf ein Kalenderjahr beschränkt,
danach können Kosten für Evidenzhaltung verrechnet werden.

Es gelten die AGB von MAG Reisen
und besondere Buchungsbedingungen und Stornobedingungen
der MAG Seefahrtschule auf
mag-seefahrtschule.com/kurse-njemacki/agb.htm

siehe
Prüfung Hafenamt Rijeka


 

Buchung von Intensiv, XL & XXL Kursen und VHF RTF Kursen

Bei Anfragen können Sie wählen
Variante A:
 angebotenen Termin fix buchen
Variante B:  Ihre/n Wunschtermin/e senden  

Nach Sendung der Fixbuchung erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung
der Rechnungsbetrag ist binnen 3 Werktagen auf das in der Rechnung angeführte Firmenkonto zu überweisen.

Sie benötigen KEINE Kreditkarte, Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung möglich
eine Bezahlung per Kreditkarte wird nicht angeboten und ist auch auf Wunsch nicht möglich..


Bei Kursen in Österreich, Bad Mitterndorf ist die Unterkunft entsprechend dem jeweiligen Angebot
entweder vor Ort direkt an der Rezeption oder im Voraus aber immer direkt an den Unterkunftsanbieter zu bezahlen.

 

Storno von der
Kursgebühr
pro Person bei Einzelanmeldungen
Kurse in Bad Mitterndorf

Sie können den Kurs zu einem anderen Zeitpunkt besuchen
und haben
KEINE Stornogebühr zu bezahlen
oder
Sie wünschen eine Refundierung des einbezahlten Betrages, Stornogebühren wie folgt

bis 31. Tage      vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr
ab dem 30. Tag vor Kursbeginn 85 % der Kursgebühr
No Show 100 % der Kursgebühr

 

Buchung von Intensiv, XL & XXL Kursen und VHF RTF Kursen

Bei Anfragen können Sie wählen
Variante A:
 angebotenen Termin fix buchen
Variante B:  Ihre/n Wunschtermin/e senden  

Nach Sendung der Fixbuchung erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung
der Rechnungsbetrag ist binnen 3 Werktagen auf das in der Rechnung angeführte Firmenkonto zu überweisen.

Sie benötigen KEINE Kreditkarte, Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung möglich
eine Bezahlung per Kreditkarte wird nicht angeboten und ist auch auf Wunsch nicht möglich..


Bei Kursen in Österreich, Bad Mitterndorf ist die Unterkunft entsprechend dem jeweiligen Angebot
entweder vor Ort direkt an der Rezeption oder im Voraus aber immer direkt an den Unterkunftsanbieter zu bezahlen.


Storno von der
Kursgebühr
pro Person bei Einzelanmeldungen
Kurse in Bad Mitterndorf

Sie können den Kurs zu einem anderen Zeitpunkt besuchen
und haben
KEINE Stornogebühr zu bezahlen
oder
Sie wünschen eine Refundierung des einbezahlten Betrages, Stornogebühren wie folgt

bis 31. Tage      vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr
ab dem 30. Tag vor Kursbeginn 85 % der Kursgebühr
No Show 100 % der Kursgebühr

Storno von den
Kursgebühren
Kleingruppen ab 6 Personen und Gruppen
Kurse in Österreich, in anderen Orten als Bad Mitterndorf

bis 31. Tage      vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr
ab dem 30. Tag vor Kursbeginn 85 % der Kursgebühr und tlw. der Zuschläge
No Show 100 % der Kursgebühr und der Zuschläge


Alle Stornogebühren ausgenommen bei No Show zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 45,--
Bei erforderlichen Rücküberweisungen zuzüglich Euro 25,--

Storno der Prüfung

Eingezahlte Prüfungsgebühren, Taxen und Nebenspesen sind nach Durchführung der Zahlung an die kroatische Nationalbank absolut nicht refundierbar,
ein Storno bedeutet 100 % Stornogebühren
Diese Geschäftsbedingung wird vom kroatischen Ministerium vorgegeben und wird bei Buchung vom Kunden akzeptiert.

 


 


Auszug aus den allgemeinen & besonderen Buchungsbedingungen:
 

Allgemeines:
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MAG Reisen und der MAG Seefahrtschule, des angeführten
jeweiligen Leistungsanbieters (z.B. Hochschule, Akademie, nautisches Ausbildungszentrum, Seefahrtschule u.s.w.)


Für die Beibringung der für den jeweiligen Kurs bzw. die jeweilige Prüfung vorgeschriebenen Dokumente und Einhaltung der Fristen ist der Kursteilnehmer (Prüfungskandidat) selbst verantwortlich.
Für die Beibringung der vorgeschriebenen Personaldokumente und deren Gültigkeit (z.B. Reisepass) aufgrund der zwischenstaatlichen Abkommen von Kroatien mit dem Heimatstaat des Kandidaten ist der Kursteilnehmer (Prüfungskandidat) selbst verantwortlich.
 


Kurs (Lehrgänge) und Prüfungen
Auszubildende welche sich nicht an die Regeln der Seefahrtschule bzw. an die des jeweiligen Bevollmächtigten halten oder den ordentlichen Kursverlauf stören können jederzeit ohne Anrecht auf eine Rückerstattung vom Kurs ausgeschlossen werden bzw. vom Weiterbesuch ausgeschlossen werden. Als Verstoß gilt z.B. eine Störung der anderen Teilnehmer durch Trunkenheit oder eine Störung des Kursbetriebes durch vermehrtes zu spät kommen. In diesen vom Kunden verursachten Fällen hat der Auszubildende kein Recht auf die Erstattung der Kursgebühr und weiterer Spesen die im Zusammenhang mit der Buchung dieses Kurses standen (Anreise, Hotelaufenthalt, u.ä.)
Der Kursleiter hat das Recht, Auszubildende welche am Ende des Kurses nicht über das ausreichende Wissen verfügen um nach seiner Einschätzung eine Prüfung positiv abzulegen nicht zur Prüfung anzumelden. Dies geschieht im Interesse des Kandidaten (er erspart sich die Prüfungstaxen bzw. Prüfungsgebühr). Dem Kandidaten steht es aber frei selbstständig, also nicht im Rahmen der von der jeweiligen Seefahrtschule ausgeschriebenen Gruppenanmeldung zur Prüfung anzutreten.


Gruppenermäßigungen sind gültig bei gemeinsamer und gleichzeitiger Anmeldung einer Gruppe oder Kleingruppe durch einen Gruppenleiter
Erstellen der Namensliste, Inkasso der Beträge für Kurs und Prüfung und Sammelüberweisung,  Verteilung der Skripten durch den Gruppenleiter und Zusendung der ausgestellten Befähigungszeugnisse gesammelt an den Gruppenleiter


S
enden Sie bitte - nur wenn Sie wirklich fix buchen möchten - eine verbindliche Fixbuchung
Wir vertrauen darauf, um auch weiterhin allen Kunden die Buchung ohne Kreditkarte zu ermöglichen, 
dass nur ernst gemeinte Buchungen gesendet werden, 
und ersuchen im Interesse aller Kunden, um dieses Service weiterhin anbieten zu können, 
dass auch die Zahlungsbedingungen eingehalten werden.
Kunden welche sich nicht an die allgemeinen Geschäfts- & Zahlungsbedingungen von MAG Seefahrtschule und /oder unserem General Sales Agent magreisen.at halten werden gesperrt, von ihnen werden keine Bestellungen mehr entgegengenommen.
Dies beeinträchtigt aber nicht die Einbringung von offen stehenden Beträgen durch unsere Rechtsabteilung
in Kroatien bzw. in Österreich (KSV1984)

Sollte ein Teilnehmer nicht pünktlich zu Kursbesuch erscheinen, nicht den gesamten Kursverlauf besuchen oder die Kursteilnahme anderer Kursteilnehmer absichtlich stören kann eine Verwarnung oder ein Ausschluss aus dem Kurs durch den Kursleiter erfolgen.
Ebenso kann ein Kandidat vom Besuch des Kurses vor Ort vom Kursleiter ausgeschlossen werden, wenn
er den Kurs in durch Alkohol, Drogen oder Übermüdung beeinflussten Zustand besuchen möchte.
Ein Ausschluss vom Kursbesuch beinhaltet auch, dass der Kandidat nicht im Rahmen der gemeinsamen Prüfung
aller anderer Kandidaten zur Prüfung antreten kann.
Im Falle eines durch den Kandidaten verursachten Ausschlusses besteht kein Recht des Kandidaten
auf irgendeine Refundierung einbezahlter Beträge.

Die Kandidaten haben dafür Sorge zu tragen, dass die vor Ort angeführten Zeiten (z.B. Kursbeginn, Abfahrt zur Prüfung,...)
genauestens eingehalten werden.
Sollte ein Kandidat aus eigenem Verschulden am Tag der Prüfung den Abfahrtstermin zur Prüfung nicht einhalten und versäumen
kann im Interesse aller anderen Kursteilnehmer und Prüfungskandidaten keine Abänderung der vorgegebenen Zeiten
erfolgen, da ein pünktliches Erscheinen zur amtlichen Prüfung zum Verlust des Termins führen kann.


*****
Für die Einhaltung der Einreise- & Zollbestimmungen (für Ziel- & Transitländer)
ist jeder Reisende selbst verantwortlich.
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Lasten des Reisenden (Auftraggeber der Buchung), auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten.


Storno durch den Kunden:

Nach Bestätigung der Anmeldung müssen  im Interesse der anderen Kursteilnehmer und zur Sicherung des Kurses, die Kursgebühr als Stornospesen verrechnet werden, ausgenommen der Kandidat kann von sich einen Ersatzkandidaten stellen.
Gegen Bezahlung einer Änderungsgebühr kann im laufenden Jahr ein anderer Kurs dem Kunden angeboten werden
eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages über den oben geannten Stornosätzen ist ausgeschlossen.
Für die Hotelreservierung gelten die Reise- & Stornobedingungen für Hotelbuchungen in Kroatien unseres GSA und
somit der WKO.
Eine Terminverschiebung durch den Kunden gilt als Storno da dies den gebuchten Termin betrifft.


Absage des Kurses
Bei Absage des Kurses ( nicht erreichen der Mindestteilnehmer, u.s.w. ) fallen keine Gebühren an und der angezahlte Betrag wird rückerstattet oder auf Wunsch für einen anderen Termin gutgeschrieben.

Absage des Kurses oder der Prüfung bzw. Ortsänderung
Sollte ein Hafenamt während oder vor eines Kurses den Kursleiter verständigen, dass die Prüfung nicht im geplanten Hafenamt sondern einer Außenstelle des Hafenamtes erfolgen muss ist dieser Weisung Folge zu leisten und kein
Einspruch möglich. Für eventuell bei Anreise zur Prüfung erforderliche Mehrkilometer wird keine Entschädigung gewährt.
Weitere ergänzende Bestimmungen finden Sie bei den jeweiligen Beschreibungen der Kurse.
Sollte eine Prüfung  ausfallen (z.B. Absage durch das Hafenamt) wird ein Ersatztermin gestellt.
Weiterführende Ansprüche an MAG Seefahrtschule oder den General Sales Agent MAG Reisen sind ausgeschlossen


Preise vorbehaltlich Änderungen
Die Preise können jederzeit aufgrund staatlicher Erlässe geändert oder erhöht werden.  bzw. durch zusätzliche erforderliche Leistungen abgeändert werden.
(z. B.: falls für einen Befähigungszeugnis aufgrund einer Gesetzes- oder Verordnungsänderung eine amtsärztliche Untersuchung oder ein weiterer Kursbesuch erforderlich wird, wie z.B. B2 für alle kommerziellen Tätigkeiten)



Alle Angaben der SFS MAG auf Basis von Informationen des kroatischen Ministeriums für Seefahrt, der
Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka,  der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt in Rijeka bzw. in Split
und der kommerziell gültigen und zertifizierten Seefahrtschule in Sibenik.
und des österreichischen Verkehrsministeriums, Seeschifffahrtsbehörde.
Alle Angaben betreffend der Befähigungszeugnisse & Betriebszeugnisse vorbehaltlich staatlicher Änderungen durch das Seefahrtsministerium von Kroatien bzw. bei kommerziellen Befähigungszeugnissen & Betriebszeugnissen durch Änderungen der Richtlinien der IMO bzw. der STCW


Organisiert werden die Kurse durch die
SFS MAG.
Veranstalter ist je nach Angabe die
SFS MAG = MAG Seefahrtschule oder wenn angeführt die jeweilige Hochschule für Seefahrt wie die Universität  - Nautische Fakultät ( Seefahrtsakademie Rijeka oder Split) bzw. wie angeführt das jeweilige nautische Ausbildungszentrum.

Für die Abnahme der Prüfungen ist das kroatische Seefahrtsministerium zuständig (Ministarstvo pomorstva, prometa i veza) bzw. das zuständige Hafenamt als amtliche Außenstelle des Ministeriums.
Weitere ergänzende Bestimmungen finden Sie bei den jeweiligen Beschreibungen der Kurse.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungstaxen sind je nach gebuchter Kursart entsprechend dem Angebot
vertragsgemäß vom Kandidaten zu bezahlen bzw. zu überweisen
um eine rechtzeitige Anmeldung der Kandidaten zur Prüfung sicherstellen zu können.

Bei verspäteter Einzahlung der Prüfungstaxen durch den Kunden kann keine Anmeldung zur Prüfung
beim zuständigen Hafenamt bzw./und zuständigen Ministerium zur Prüfung erfolgen,
eine Zahlung der Prüfungsgebühren vor Ort ist aufgrund der Gesetzesnovelle per Oktober 2012 durch das
"Ministry of Maritime Affairs von Kroatien" ausgeschlossen !

Alle Buchungen - Kurs und Unterkunft - bleiben durch eine verspätete oder "nicht" Einzahlung der Prüfungsgebühren unberührt und gelten aufgrund des Vertragsbruches durch den Kandidaten als Storno des Kunden entsprechend den  Stornobedingungen

Bereits einbezahlte Prüfungsgebühren werden aufgrund der Bestimmungen
des "Ministry of Maritime Affairs von Kroatien" bzw./und des Hafenamts von Rijeka
bei "nicht" Antreten des Kandidaten zur Prüfung zum vereinbarten Termin NICHT refundiert.

Bitte beachten Sie, dass die Überweisung der Prüfungsgebühren auf die Konten des kroatischen Ministeriums
durch die Seefahrtschule rechtzeitig, ca. 4-5 Wochen vor dem Kurstermin erfolgen muss
um die Registrierung der Kandidaten sicher zu stellen.


für Kursbuchungen gelten die AGB der MAG Seefahrtschule auf dieser Seite
für Unterkunftsbuchungen gelten die AGB von magreisen.at - Buchungs & Stornobedingungen


Wir empfehlen den Abschluss einer Reisestorno Versicherung.


*****

Beschwerden und Reklamationen

müssen vor Ort bei der Kontaktperson (Kursleiter der MAG Seefahrtschule, dem Vertreter der jeweiligen Partnerfirma oder Rezeption) umgehend gemeldet werden. 
Bei Mängeln muss der Kunde bemüht sein eine Beseitigung der Mängel oder Schadensminimierung vor Ort zu ermöglichen !
Ebenso ist bei Bestehen von gravierenden Mängeln, eine Verständigung des Kursleiters der MAG Seefahrtschule zu empfehlen,
um die Beseitigung dieser noch während des Aufenthaltes zu ermöglichen.

Für Änderungen bedingt durch höhere Gewalt, staatliche Änderungen oder Änderungen bedingt durch amtliche Anweisungen
z.B. Terminänderung durch das, die Prüfung abnehmende Hafenamt oder
Änderung des Ortes in dem das Hafenamt die Prüfung abnehmen soll
bestehen gegenüber der MAG Seefahrtschule sowie dem MAG Reisen
keine Ansprüche auf Schadenersatz
sowie weitere Ansprüche an die MAG Seefahrtschule sowie MAG Reisen
aus obgenannten Gründen sind ebenso ausgeschlossen

Änderungen des Kursortes, der Prüfungsgebühren und des Prüfungsortes, folglich des die Prüfung abnehmenden Hafenamtes sowie die Prüfung betreffende angeführter Termine aufgrund stattlicher Anordnungen bzw. Änderungen von Vorschriften vorbehalten.

Gerichtsstand: für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der Teilnahme an einer nautischen (Kurs)Veranstaltung der MAG Seefahrtschule gilt - soweit dies gesetzlich zulässig ist- die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes im Bezirk Liezen als vereinbart.
Es gilt österreichisches Recht.



*****


Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden,
so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.

*****


 

AGB
Besondere und ergänzend Bedingungen und Stornogebühren für Seefahrtslehrgänge


Für die Hotelreservierung in Kroatien
 gelten die Reise- & Stornobedingungen für Hotelbuchungen in Kroatien von MAG Reisen
entsprechend den allgemeinen Reisebedingungen und Stornobedingungen der Wirtschaftskammer Österreich auf
http://www.magreisen.at/infokroatien.htm
Das Storno für die Hotelreservierung wird entsprechend den ARB, Stornosätze für Kroatien (AGB Kroatien) abgewickelt
Für die Hotelreservierung gelten die Reise- & Stornobedingungen für Hotelbuchungen in Kroatien (AGB Kroatien)
für ein Storno der Hotelbuchung gelten die allgemeinen Buchungs - und Stornobedingungen von magreisen.at

Eine Terminverschiebung durch den Kunden gilt als Storno da dies den gebuchten Termin betrifft.
Eine Hotelbuchung kann nicht als Terminänderung gesehen werden,
und die Hotelbuchung wird laut laut Stornobedingungen auf http://www.magreisen.at/infokroatien.htm verrechnet.


Beachten Sie, dass die angeführten Fristen zur Berechnung der Stornogebühr  für Werktage gelten
da an Wochenenden und Feiertagen eine Weiterleitung an den Leistungsanbieter nicht gegeben ist.

 

Wir empfehlen sofort nach Erhalt der Rechnung (Buchungsbestätigung) den Abschluss einer
Stornoversicherung

für den Krankheitsfall


Link zur Übersicht > Reise- & Stornoversicherung
Leistungsangebot - Preise - Möglichkeit zum online Abschluss


klick hier

 


 

Alle Angaben auf Basis
 von Informationen der  SFS MAG, des österreichischen Bundesministeriums, Seeschifffahrtsgesetz 
des kroatischen Ministeriums für Seefahrt, der Lucka Kapetanija (Hafenamt) Rijeka,  
und der Seefahrtsakademie - Hochschule für Seefahrt in Rijeka bzw. in Split

Alle Angaben betreffend der Befähigungszeugnisse & Betriebszeugnisse vorbehaltlich staatlicher Änderungen durch das Seefahrtsministerium von Kroatien bzw. bei kommerziellen Befähigungszeugnissen & Betriebszeugnissen durch
Änderungen der Richtlinien der IMO bzw. der STCW.

Vorbehaltlich Änderungen ohne vorherige Ankündigung oder Bekanntgabe auf dieser und mit dieser Seite verlinkten Seiten,
www.magreisen.at ist ausschließlich als Vermittler tätig.

 

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Änderungen der AGB per

2012 06 01

> Prüfungsgebühren für Kurse & Seminare in Kroatien ab 01.07.2012